Zum Inhalt springen
Startseite » Über die Bürgerinitiative

Über die Bürgerinitiative

Wogegen wir uns wehren

Die unverhältnismäßige Belastung von uns Anliegern der Straße Weidedamm! Wir möchten nicht für die Kosten von Infrastrukturmaßnahmen verantwortlich gemacht werden, die aus vergangenen Versäumnissen in der Daseinsvorsorge der Gemeinde Tarmstedt resultieren.

Die Anlieger der Straße Weidedamm haben in der Vergangenheit bereits Anliegerbeiträge gezahlt. 

Was wir beabsichtigen

Alternative Lösungen! Verzicht der Gemeinde Tarmstedt auf Anliegerbeiträge!

Alle aktuell von der Gemeinde Tarmstedt geplanten Maßnahmen im Weidedamm sind Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die Nutzung erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Die Straßenerneuerung verändert weder Zugang oder Zufahrt zu den Grundstücken und erhöht deshalb auch nicht den Gebrauchwert der Grundstücke.

Im Gegenteil, durch die steigende Verkehrs- und Lärmbelastung würde der Wert der Immobilien im Weidedamm sinken.

Das Problem

Seit mehr als 10 Jahren sind der Gemeinde Tarmstedt die Folgen von Starkregen-Ereignissen in der Straße Weidedamm bekannt.  Die Grundstücke in tiefer gelegenen Gebieten werden bei starken Regenfällen regelmäßig überschwemmt. Das Wasser kommt großteils von den angrenzenden Ackerflächen.

Hauptsächlich wird die Straße durch den zunehmenden Schwerverkehr zerstört, der den Weidedamm als kostengünstige Durchfahrtsstraße nutzt, anstatt den zur Entlastung vorgesehen Weg über Spargeldamm oder Heudamm zu wählen. 

Der marode Abwasserkanal und der aus Asbestzement bestehende Frischwasserkanal wurde seit mehr als 50 Jahren nicht saniert! 

Lösungsvorschlag der Gemeinde

Es soll ein Regenwasserkanal unter der Straße verlegt werden, um zukünftige Niederschläge besser bewältigen zu können. Die Straße soll dabei auf ortsunübliche 5,5m ausgebaut werden. An der Finanzierung sollen die Anlieger durch Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß Straßenausbaubeitragssatzung beteiligt werden.

Im Zuge der Baumassnahmen für die Strasse / der Entwässerungsmassnahmen der Gemeinde profitieren Samtgemeinde und Wasserwirtschaftsbetrieb, die bei der Gelegenheit jeweils ihre Versorgungsleitungen verlegen; die Kostenaufspaltung ist bisher intransparent.

Wovon die Gemeinde profitiert

Die Planung berücksichtigt bei der Dimensionierung des Regenwasserkanals eine große Ackerfläche östlich der Straße Weidedamm, die möglicherweise einmal zum Baugebiet werden könnte und ohne den Kanal (am Weidedamm) nicht entstehen könnte.

Ein gemäß Planung ausgebauter Weidedamm wäre darüber hinaus durchaus auch geeignet, zukünftig als Ortsumgehung zu fungieren.

Die Anlieger des Weidedamm sollen offensichtlich im Rahmen geltender Satzung dazu herangezogen werden, dafür die Grundlage zu schaffen!

Ferner wird auf mögliche Nachverdichtung im Weidedamm durch die Grundstückseigentümer, die möglicherweise zukünftig ihr Einfamilienhaus abreißen könnten um stattdessen Mehrfamilienhäuser zu bauen, verwiesen – die es mit Abwasserentsorgung zu bedienen gälte. Eine absurde Theorie, es leben dort Familien!
Die Gemeinde sollte, um einem solchen Szenario entgegen zu wirken, die beabsichtigte zukünftige Ortsentwicklung definieren und durch Satzung beschreiben. Dies dann auch gern gleichlauten geltend im ganzen Ort (man schaue auf Verfehlungen der Vergangenheit, z.B. in die Poststrasse)!

Für landwirtschaftlichen und sonstigen Schwerlastverkehr zu den südlich, außerhalb der Siedlungsfläche des Weidedamm gelegenen Flächen und Betriebe stehen die alternativen, und dafür konkret auf Kosten der Gemeinde (des Steuerzahlers) erschaffenen Alternativ-Zufahrten Spargel- und Heudamm zur Verfügung.

Was uns Anliegern droht

  1. Ungleichbehandlung durch unverhältnismäßige Kostenbelastung.
  2. Soziale Ungerechtigkeit durch existentielle Bedrohung durch die Kosten.
  3. Noch mehr Schwerverkehr und damit verbundene Gefahren für die übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder und ältere Nachbarn und Nachbarinnen.
  4. Flächenversiegelung und Verlust des Baumbestandes.
  5. Verlust des dörflichen Charakters des Ortsbildes.
  6. Gesundheitliche Bedrohung durch Lärm- und Abgasemissionen.
  7. Wertminderung unserer Immobilien.

Von der Gemeinde nicht berücksichtig

Die Grundstücke an der Straße Weidedamm haben bereits zu ihren Dachgrößen passende Versickerungsmöglichkeiten auf ihren Grundstücken.

Individuelle Versickerungsmöglichkeiten, wie z. B. in der Gemeinde Worpswede praktiziert.

Die Grundstücke östlich der Straße Weidedamm werden regelmäßig durch das ablaufende Regenwasser von den Ackerflächen überschwemmt, welches dann auf die Straße läuft.

Die Straße wird unverhältnismäßig stark als Durchfahrtsstraße von der nicht am Weidedamm ansässigen Gruppe „Landwirtschaft und Zulieferer“ genutzt, die dadurch erheblich an Arbeitszeit und Treibstoff spart. 

Die Nutzung der Anliegerstraße Spargeldamm ist ausschließlich dem Schwerverkehr vorbehalten, das macht die „Durchgangsstraße“ Weidedamm für uns Anlieger zur Sackgasse.