Fragen nach Förderung sowie Abweichsatzung
Wurde eine Förderung gem. §2 Satz 1 Nr. 2 NGVFG in Verbindung mit §2 Satz 2 NGVFG geprüft? Da die Straße Weidedamm eine Gemeindestraße der Kategorie 2 ist und es sich auch nicht um eine Anliegerstraße handelt, würde sich eine Förderung…
Frage nach der Kostenverteilung
Sehr geehrter Herr Gemeindedirektor Moje, lieber Oliver, =ich bitte um Weiterleitung auch an den Rat der Gemeinde Tarmstedt= Sehr geehrte Ratsdamen und -herren, die Kalkulation der für die Anlieger im Zuge des aktuell geplanten Ausbau unserer Strasse entstehenden Kosten beruht auf der Satz
Fragen zu Schwerlastverkehr, Nutzungsgrad im Verhältnis zu Ausbaumassnahme
Von: Christina Bruns An: Gemeindedirektor, BürgermeisterinGesendet: Mittwoch, 31. Mai 2023Betreff: weitere Fragen zu Ausbau Weidedamm / Betr Landwirtschaftl/Schwerlastverkehr, Nutzungsgrad im Verhältnis zu Ausbaumassnahme + ‚Baum ab‘ vs. Blühflächen
Hier könnt ihr nachlesen, welche Fragen wir Anwohner bereits seit dem 28.03.2023 schriftlich an die Gemeinde gestellt haben und auf deren Beantwortung bei der Anliegerversammlung wir gespannt warten.
1. Welches waren in der Gemeinde Tarmstedt die letzten drei straßenbaulichen Projekte, wobei ich die Neubaugebiete und deren Erschließung ausschließen möchte, bei denen Anliegerbeiträge nach der alten Satzung von 1990 gezahlt werden mussten?
Antwort steht noch aus
2. Wann fanden die letzten Straßenbaumaßnahmen statt, die Straßenausbaubeiträge zur Folge hatten?
Antwort steht noch aus
3. Wie hoch waren die jeweiligen Anliegerkosten nach Abzug von Dorferneuerungsmitteln und/oder anderer finanzieller Mittel, pro Quadratmeter Grundstücksfläche für die betroffenen Anlieger?
Antwort steht noch aus
4. Wurden die Satzung der Gemeinde Tarmstedt über die einmalige Erhebung von Beiträgen nach §§ 6 und 6b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) nur für die Anlieger des Weidedamm und Eichenstraße 2021 beschlossen?
Stellungnahme zu (Ich nenn es mal so) „Angeblicher Böser Wille und Heimlichkeit“ bei der Änderung der Satzung:
Herr Moje per E-Mail
Hintergrund der Änderung war – soweit ich das eruieren konnte – nach entsprechenden Informationen des NSGB 2019 die Erkenntnis, dass die alte Satzung nicht mehr gesetzeskonform sei. Daher wurde im Laufe des Jahres 2020 eine Änderung anhand der Mustersatzung des NSGB erarbeitet und schließlich am 03.06.2021 mit großer Mehrheit (10:2) im Rat beschlossen. Dabei wurde auch die Möglichkeit erörtert, möglicherweise ganz auf eine Beitragssatzung zu verzichten. Dies wurde aber mit Hinweis auf die Gleichbehandlung aller Bürger bei noch zwei ausstehenden auszubauenden Straßen abgelehnt.
Von einer (dem Rat in einigen Schreiben unterstellten) „Heimlichkeit“ wegen des Zeitpunkts des Beschlusses kann dabei keine Rede sein, denn bei der Vorbereitung der neuen Satzung war Corona noch ein weitgehend unbekanntes regionales Problem im fernen China. Die betreffende Ratssitzung wurde dann zwar aufgrund des Beginns der Coronaepidemie einmal verschoben, fand aber nichtsdestotrotz zu einem späteren Termin in Präsenz und öffentlich statt.
5. Warum sollen die Grundstückseigentümer erneut zur Zahlung herangezogen werden, obwohl sie Belege vorweisen können, dass sie bereits Anliegerbeiträge bezahlt haben?
Alle haben bezahlt, nur die Anlieger der Straßen Weidedamm und Eichenstraße nicht. Ich musste auch zahlen. Meine Eltern haben das auch bezahlt.
Antwort Gemeinde
6. Unsere Meinung ist, dass bei der Planung des Ausbaus des Weidedamms nicht angemessen auf Artikel 11 der Agenda 2030 eingegangen wird, der die Bedeutung der nachhaltigen Gemeindeentwicklung und der umweltverträglichen Infrastruktur hervorhebt. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten?
Er verstehe bis heute nicht, was die Agenda 2030 und somit die Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands und die Klimaziele der Vereinten Nationen mit dem Weidedamm zu tun haben.
Mündliche Antwort von Herrn Moje auf der Anliegerversammlung vom 01.06.2023
7. Warum soll der Ausbau des Weidedamm in solch einem großen Umfang erfolgen, obwohl der überwiegende Teil der Anwohner dieses nicht so braucht und auch nicht will?
Weil die Gemeinde die Erschließung einer Ackerfläche als Bauerwartungsland vorbereiten möchte und weil die Gemeinde die Straße der verstärkten Nutzung durch den Schwerverkehr anpassen möchte.
8. Warum soll für das neu geplante Baugebiet nicht das Regenrückhaltebecken am Spargeldamm genutzt werden, obwohl dieses oft fast leer ist?
Antwort steht noch aus
9. Der Begegnungsverkehr von zwei Traktoren im Weidedamm wurde 2008 als problemlos eingeschätzt und nun soll bereits der Begegnungsverkehr von zwei PKW problematisch sein und die Verbreiterung vom Weidedamm nötig machen. Von den alten Stellungnahmen der Gemeinde Tarmstedt und vom Landkreis ROW bezüglich der Zuwegung zum Milchviehstall und zur Biogasanlage möchte ich Kopien zur Einsicht haben.
Anfrage nach Akteneinsicht wird ignoriert. Empfehlung des Rates vom 01.06.2023: Straße nur auf 4,5 Meter ausbauen und 1 m breiten Schotterrasen im Seitenbereich verlegen.
10. Wer hat wann mit welcher Begründung die Verbreiterung der Straße Weidedamm beantragt?
Antwort steht aus
11. Warum wurden die anliegenden Grundstückseigentümer vom Weidedamm nicht frühzeitig, also vor Ausarbeitung von Plänen durch ein Ingenieurbüro in das Projekt der Gemeinde einbezogen?
Antwort steht aus
12. Die Planung des Ausbauprojektes Weidedamm dient hauptsächlich dem wirtschaftlichen Interesse der landwirtschaftlichen Industrieunternehmen und der Gemeinde in Hinblick auf die Erschließung des Bauerwartungslandes und bietet keinen direkten wirtschaftlichen Nutzen für die Grundstückseigentümer, wieso kann § 1 der Satzung der Gemeinde Tarmstedt über die einmalige Erhebung von Beiträgen nach §§ 6 und 6b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) trotzdem angewendet werden?
Es handelt sich – wie ich denke unstrittig – eindeutig um eine Erweiterung/Verbesserung der Straße gemäß §1 der Satzung. Der Anteil zur Instandsetzung/Sanierung der alten (von den Anliegern mitfinanzierten) Fahrbahn wird zudem komplett von der Gemeinde getragen und nicht auf die Anlieger umgerechnet.
Antwort Herr Moje per E-Mail
14. Wurde eine Förderung gem. §2 Satz 1 Nr. 2 NGVFG in Verbindung mit §2 Satz 2 NGVFG geprüft?
Konkrete Antwort steht aus. Antwort von Herrn Moje während der Sitzung zu der Frage, ob allgemein eine Förderungsmöglichkeit durch Drittmittel geprüft wurde: Welche Drittmittel sollen wir denn beantragen?
15. Gilt der Weidedamm komplett als endgültig erstmalig hergestellt?
Antwort steht aus
16. Wird der Beantragung einer Abweichsatzung gem. §5 Abs. 4 unserer Satzung bezogen auf die Ausbaukosten der Straße stattgegeben?
Antwort steht aus
17. Wird der Beantragung, die Anliegerbeiträge in der Gemeinde Tarmstedt abzuschaffen, wie es bereits in Wilstedt, Hepstedt, Westertimke und Vorwerk geschehen ist, stattgegeben?
Wird am 29.06.2023 bei der Ratsversammlung entschieden.
Weitere Fragen
1. Ich habe mich gefragt, warum der Durchmesser des geplanten Regenwasserkanals ab der Bremer Landstraße einen Durchmesser von ca. 120 cm haben soll. Soll am geplanten Regenwasserkanal im Weidedamm das Regenwasser der Bremer Landstraße eingeleitet werden oder ein anderer Ortsteil angeschlossen werden?
2. Wann wurde durch wen der Ausbau der Straße Weidedamm mit welcher Begründung beschlossen?
3. Zusätzlich bitte ich Sie höflichst, mir den aktuellen Verkehrsentwicklungsplan von Tarmstedt zukommen zu lassen. Ich möchte gern Einblick in die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in unserer Gemeinde nehmen und mich über die langfristigen Entwicklungspläne informieren.
4. Ich bitte daher im Interesse der Anlieger freundlich darum, dazu notwendige Grundlageninformation zu teilen in einer Form, die jeder Betroffene hinlänglich (=Zeit, sich damit zu beschäftigen) zu beurteilen vermag, wie folgt:
- Formulierung Problemstellung / Anlass für den so benannten ‚Ausbau‘. Die Planung des Rates sieht eine ganz wesentliche Veränderung hinsichtlich Ausmass + möglicher Nutzung der Strasse vor!
- „Rechtfertigung“ = Begründung, weshalb die eben vorgestellte Planungsvariante zugunsten evtl. anderer gewählt wurde. Es scheint hier nicht ‚nur‘ um die Lösung eines erkennbaren Problems zu gehen- s. o. (Alternativen bitte auch kurz umreißen)
- Konkrete Planungsbeschreibung à Strassenbreite, Art & Beschaffung Belag, Ergänzungen wie zB. Gehweg, Kanalumfang sowie dessen Fassungsvermögen+ Einzugsweite…
- Verteidigung eben der Maßnahmen (weshalb in dem Umfang nötig am Weidedamm als Strasse mit dem Zweck, für den sie geschaffen wurde? Welche neuen Anforderungen muß die ggf. zukünftig erfüllen?)
- Zeichnungen dazu, soweit möglich (vermutlich wird der Rat den kompletten Plan der Firma Schmidt & Ritzke nicht teilen können/ Eckdaten aber wohl doch).
- Aussicht, wie die Maßnahme das bisherige Strassenbild verändern würde (Minimierung Seitenstreifen/ Grün, Baumbestand?!)
- Angabe, auf welcher Basis die Kostenschätzung/ Anwohnerbeitrag am 09. 02. mit @ 9,-€/qm benannt wurde und wie sich diese ggf. ändern wird (im Finanzhaushalt der Gemeinde Anfang März wurde, gem. Bericht der WZ, bereits ein plus von mehr als 10% zugrunde gelegt)
- Sowie, der wohl wichtigste Teil: Wie genau trifft die vorgestellte Lösung das ursprünglich formulierte „Problem“ ?