Sehr geehrter Herr Gemeindedirektor Moje,
lieber Oliver,
=ich bitte um Weiterleitung auch an den Rat der Gemeinde Tarmstedt=
Sehr geehrte Ratsdamen und -herren,
die Kalkulation der für die Anlieger im Zuge des aktuell geplanten Ausbau unserer Strasse entstehenden Kosten beruht auf der Satzung der Gemeinde, neu gefasst in 2021.
Demnach wird gem. §5 der Satzung ein Kostenanteil „vorabgezogen“ zu Lasten der Gemeinde.
Dieser Abzug wurde in den vergangen 2 Frontalpräsentationen am 09. 02. und 01. 06. betont; lt vorheriger Satzung sei dieser nicht möglich gewesen und wäre nun zum Vorteil der Anlieger anwendbar.
Als betroffene Anwohner schätzen wir selbstverständlich jedwede Bemühung der Kommune, die ihr entstehenden Synergieeffekte aus der Maßnahme für uns kostenneutral darzustellen, sehr!
Wir sind dennoch unverändert mit dem Ausmaß der Kostenbeteiligung für das vorgestellte komplexe Infrastrukturprojekt, das weit mehr bedeutet als die Antwort auf Frage nach Lösung des Regenwasser- Problems in den unterhalb des Weidedamm gelegenen Strassen, einhergehend mit unverhältnismässig grossen Lasten für uns, nicht einverstanden!
Umso mehr sollte es daher in ihrem und unser aller Interesse sein, Verhältnismässigkeit und Aufwandsspaltung insbesondere für die heranzuziehenden Anlieger transparent zu halten und auch alternative Lösungen aktiv zu suchen!
Daher bitte ich darum, folgende Aspekte zu prüfen:
anhand welcher Kriterien wurde der Vorabzug i. H. v. 42% festgelegt?
- Ist dies ein rechtlich vorgegebener Satz?, wenn ja, basierend auf welcher rechtlichen Vorschrift?
- Obliegt es der Gemeinde, im Zuge der Neufassung der Satzung diesen möglichen Vorabzug individuell festzusetzen? Wenn ja- nach welchen Kriterien erfolgte dies, worauf basiert der Satz von 42%?
- Ist es nicht gemäß Satzung möglich, für individuelle Projekt die Beteiligungs- Berechnung anzupassen (§4, oder anderer) ?
Ich bitte um ihre Zeit, diesen Fragen nachzugehen und Gestaltungsmöglichkeiten zu überdenken, bedanke mich dafür im Voraus und sehe einer zeitnahe Antwort in schriftlicher Form gern entgegen.
Mit bestem Dank & freundlichen Grüßen im Voraus,
Christina Bruns
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